Allgemeine Geschäftsbedingungen
"Baden bringts" der Dispensis AG

1. Gegenstand

Die Dispensis AG, Weite Gasse 21, 5400 Baden (nachfolgend Dispensis) übernimmt den Transport an den vom Auftraggeber im Transportauftrag vorgeschriebenen Ort in der Region 5400 Baden. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen "Baden bringts" (nachfolgend AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Dispensis AG, Weite Gasse 21, 5400 Baden und dem Auftraggeber im Zusammenhang mit Versand- und Transportaufträgen.


2.Transportdienstleistungen

Dispensis bietet den Transport ausschliesslich von Gegenständen des täglichen Bedarfs an. Vom Transport ausgeschlossen sind insbe­sondere:

- Pakete, deren Wert CHF 1'000.00 über­steigt;

- Lebewesen, Tiere;

- Güter, deren Beförderung gesetzlich verboten ist;

- Gefahrengut;

- Leicht entzündbare Materialien.


3. Transport- / Versandaufträge

Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber gilt als Antrag. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Zu­stimmung von Dispensis im Rahmen einer Auftragsbestätigung zustande.


4. Sendungen

a. Verpackung

Der Auftraggeber hat für eine gehörige Innen- und Aussenverpackung zu sorgen, dies gilt insbesondere auch für verderbliche oder leicht zu beschädigende Waren. Die Verpackung muss unterschiedlichen klimatischen Bedingungen und leichten Erosionen standhalten. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, allfällig gesetzliche Vorschriften zur Verpackung einzuhalten.


Die Versicherung gegen Schäden irgend­welcher Art, insbesondere Transport­ver­sicherung, obliegt dem Auftraggeber.


b. Öffnen von Sendungen

Dispensis ist unter den folgenden Umständen berechtigt, Sendungen des Auftraggebers zu öffnen:

- Um den Inhalt einer beschädigten Sendung zu sichern;

- Um Gefahren für Personen oder Sachen abzuwehren, die von einer Sendung ausgehen;

- Falls dies zur Erfüllung einer gesetzlichen Bestimmung oder behördlichen Anordnung erforderlich ist.


c. Aufgabe, Versand

Die Sendungen müssen vom Auftraggeber in der Schwanen Apotheke, Weite Gasse 21 in 5400 Baden zu den regulären Öffnungszeiten (Montag-Freitag 08.00 Uhr - 19.00 Uhr; Samstag 08.00 Uhr - 16.00 Uhr) abgegeben werden.


Wo die Parteien nichts anderes vereinbaren, erfolgt der Transport nach der Übernahme zum Empfänger auf das vereinbarte Zeitfenster. Dispensis übernimmt diesbezüglich keine Leistungs­garantie und schliesst jegliche Haftung aus.


Für Zustellungen in der Mittagszeit (zw. ca. 11 und 14 Uhr) muss der Transportauftrag und die Aufgabe der Sendung bis spätestens 10.00 Uhr, für Zustellungen am Abend spätestens bis 15.00 Uhr ,und für eine Zustellung am Samstag spätestens um 11.00 Uhr gleichentags erfolgen.


d. Zustellung

Die Sendung gilt als zugestellt, wenn Dispensis die Sendung dem Empfänger übergeben oder an einen anderen dafür bestimmten Ort zugestellt hat (insb. Briefkasten).


5. Preise

a. Sendungen

Für Sendungen an Empfänger innerhalb der Gemeinden Baden, Ennetbaden, Ehrendingen, Gebenstorf, Birmenstorf, Fislisbach, Neuenhof, Wettingen, Obersiggen­thal und Turgi betragen die Transportpreise jeweils CHF 9.00 (inkl. MwSt.).


Für Sendungen an Empfänger ausserhalb der vorgenannten Gemeinden vereinbaren die Parteien die Transportpreise individuell.



b. Zahlungsbedingungen

Die Preise sind grundsätzlich bei der Übergabe der Sendung vom Auftraggeber an Dispensis zu geschuldet, vorbehalten anderer Zahlungs­modalitäten. Die Zahlung ist an Dispensis zu deren freier Verfügung ohne Abzug von Skonto, Steuern oder Gebühren irgendwelcher Art zu leisten. Der Auftraggeber verzichtet darauf, Ansprüche aus dem Transportvertrag oder aus anderen Geschäften mit Dispensis mit seiner Zahlungs­schuld zu verrechnen (Art. 126 OR).


6. Haftung Dispensis

Dispensis haftet nicht bei höherer Gewalt, für Folgeschäden, verdorbene oder verschmutzte Waren, beschädigte Verpackungen und entgangenen Gewinn sowie weitere Schäden, die nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig durch Dispensis verursacht worden sind.


7. Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die Dispensis oder Dritten durch seine von der Beförderung ausgeschlossenen Sendungen (vgl. Ziff. 2 vorstehend) oder die Nichtbeachtung von Versandbestimmungen (insbesondere Schäden infolge mangelhafter oder ungeeigneter Verpackung) entstehen. Die Haftung des Auftraggebers bleibt auch bestehen, wenn Dispensis eine solche Sendung annimmt.


8. Datenschutz und Umgang mit Adressdaten

Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftrag­geber, dass er berechtigt ist, die von ihm im Rahmen des Transportauftrages bekannt gegebenen Personendaten, insbesondere Adressdaten der Sendungsempfänger, Dispensis zu übergeben.


Dispensis beachtet bei der Erfassung und Bearbeitung von Personendaten die Bestimmungen des schweizerischen Daten­schutzrechts. Die für die Geschäftsabwicklung nötigen Daten werden durch Dispensis bearbeitet und soweit notwendig gespeichert. Sie schützt die Kundendaten durch geeignete Massnahmen und behandelt diese vertraulich. Für die Erbringung der Dienstleistungen können Daten an Dritte weitergegeben werden. Diese können auch im Ausland domiziliert sein. Mit vorgängiger Einwilligung des Kunden können in Einzelfällen bestimmte personenbezogene Daten, insbesondere Adressdaten, im Rahmen der zuvor mitge­teilten Verarbeitungszwecke an weitere Dritte bekannt gegeben werden.


9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurch­führbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.


10. Änderung der AGB

Dispensis kann die AGB und das Dienstleistungsangebot jederzeit ändern.


11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis untersteht ausschlies­slich schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Baden.

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